I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte (Verträge), die zwischen JMA MESSERSCHMITT-Werke S.L.U., C/Romeral Alto 53, 29780 Nerja (Málaga) SPANIEN („Verkäuferin“) und Ihnen („Kunde / Kundin“) über die Website/s der Verkäuferin bzw. dessen Onlineshop abgeschlossen werden. Diese AGB und allfällige weitere Bestimmungen, die dem Kunden /der Kundin vorgelegt werden (insbesondere Datenschutzerklärung, Garantiebestimmungen, regionenspezifische Regeln) sind Bestandteil des Vertrages.
II. ANGEBOT UND LIEFERUNG
1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die termingerechte Auslieferung setzt einen ungestörten Fertigungsablauf und rechtzeitigen Vormaterialeingang voraus. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch von uns nicht
zu vertretende Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Lieferanten – behindert, z. B. Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Rohstoffmangel, etc., so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störungen ab dem vereinbarten Lieferdatum.
2. Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Wandlung dessen seitens des Kunden / der Kundin ist nicht möglich, da die Fahrzeuge individuell und speziell für den Kunden / der Kundin angefertigt werden.
3. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf
der verlängerten Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der
Nachfrist erfüllen.
4. Wird die Vertragserfüllung für uns ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir insofern von unserer Lieferpflicht frei.
5. Von der Behinderung nach Abs. 2 und der Unmöglichkeit nach Abs. 3 werden wir den Käufer umgehend verständigen.
III. Kaufpreis und Bezahlung
Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet zur Bezahlung des auf der
Webseite der Verkäuferin bzw. deren Onlineshop zum Zeitpunkt der
Bestellung ersichtlichen Kaufpreises, Lieferkosten, sowie weiterer
Steuern oder Gebühren.
Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Bei einem
Versand aus Spanien in das nicht europäische Ausland können dem Kunden /
der Kundin zusätzliche Abgaben entstehen.
Zahlungen sind mit den im Onlineshop angebotenen Zahlungsmethoden zu
leisten. Dem Kunden / der Kundin können Gebühren im Onlineshop für die
verwendeten Zahlungsmittel auferlegt werden.
Ist der Kunde / die Kundin mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so
hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % und ggf. Schadenersatz zu bezahlen.
Die Verkäuferin kann nach einer erfolglosen ersten Mahnung des Kunden /
der Kundin zudem entweder auf Kosten des Kunden / der Kundin den
Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder
negatives Vertragsinteresse) oder weiterhin die Zahlung des Kaufpreises
verlangen.
Die Verkäuferin kann angemessene Mahngebühren in Rechnung stellen.
Die Verkäuferin kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen oder
Forderungen zu Inkassozwecken abtreten.
IV. PREISANPASSUNG
Aufgrund derzeitiger Materialpreisschwankungen am Weltmarkt behalten wir
uns Preisanpassungen im nachhinein vor. Für Importware, z.B. elektronische
Bauelemente wie z.B. Energiespeicher usw. basieren die Preise auf dem Dollarkurs zum Angebotsdatum.
Wir behalten uns vor,
bei Dollarkurs-Änderungen die Preise dem am Liefertag geltenden
Dollarkurs entsprechend anzupassen und zu berechnen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch
künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem
Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
VI. GEFAHRÜBERGANG
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung
bestimmten Personen oder Unternehmen über.
2. Entsprechendes gilt für etwaige Rücksendungen durch den Käufer.
3. Die Transportversicherung wird in Höhe von 1‰ des Warenwertes
erhoben. Die Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf
dessen Kosten abgeschlossen.
VII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Hat die Verkäuferin vertragswidrige Ware (ausser Fahrzeuge) geliefert,
so kann der Kunde / die Kundin von der Verkäuferin zunächst nur
verlangen, dass sie die Vertragswidrigkeit nach ihrer Wahl durch
Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kostenlos behebt.
Bei Fahrzeugen erhält der Kunde / die Kundin eine begrenzte Garantie
gemäss den gesonderten Garantiebestimmungen. Wenn der Kunde / die Kundin
Konsument ist, gehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
möglicherweise
über diese Garantiebestimmungen hinaus.
Garantie- und Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach
Übergabe der Lieferung an das Transportunternehmen.
Bei Fahrzeugen kann der Kunde / die Kundin bis zum Ablauf der
ordentlichen Garantie unter Umständen eine Garantieverlängerung
abschliessen. Diese Verlängerung wird durch die Verkäuferin von einer
Drittanbieterin vermittelt.
Es gelten deren Bedingungen.
1. Die Fahrzeuge werden nach den jeweils geltenden Qualitätsrichtlinien produziert und geliefert.
2. Unsere Fahrzeuge sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von zwei Wochen
nach Empfang
schriftlich beanstandet werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von
Mängelrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtszeitige
Absendung der Anzeige.
4. Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter
Änderungen an dem gelieferten Fahrzeug vorgenommen hat, es sei denn, der
Käufer weist im Zusammenhang mit der Anzeige des Mangels nach, dass die
Änderungen für den
Mangel nicht ursächlich waren. Ansprüche wegen Mängeln sind ferner
ausgeschlossen, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des
beanstandeten Fahrzeuges oder eines Gegenstandes nicht umgehend
nachkommt.
5. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer
Wahl durch kostenlose Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder durch
Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache).
In diesem Falle tragen wir die für die Nacherfüllung erforderlichen
Kosten, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer
nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter
Verpackung erfolgen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt Abs. 5.
7. Der Käufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns
berechtigt, die Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür
erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen.
8. Die Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn keine entsprechende schriftliche Mängelanzeige vorliegt.
Eine dennoch durchgeführte Nachbesserung erfolgt ohne Gewähr.
9. Ist die durchgeführte Nachbesserung mangelhaft, hat der Käufer diese
schriftlich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach Empfang der nachgebesserten Ware, bei nicht offensichtlichen
Mängeln innerhalb
von einem Jahr schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die
Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung der Anzeige.
10. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen
Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie neu zu laufen.
VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers – gleich aus
welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf
der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter
oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der
Vertragsdurchführung überhaupt
erst ermöglicht, insbesondere unsere Pflicht zur Lieferung des
Fahrzeuges einschließlich der Übergabe des Fahrzeuges und der
Verschaffung von Eigentum und Besitz daran.
2. Die Schadensersatzansprüche des Käufers beschränken sich auf die
vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
3. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Abs. 1 und 2
gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten ferner nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
des Käufers,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten
außerdem nicht, soweit wir den Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen haben.
IX. VERJÄHRUNG
1. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder
Minderung ein Jahr ab Ablieferung des Fahrzeuges, jedoch für
ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der
wirksamen Rücktritts oder
Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sach- oder Rechtsmängeln ein Jahr;
c) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der
Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat
oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen musste.
2. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz in den nachfolgenden Fällen
gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen: Ansprüche aus
Produkthaftung; Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder
der Gesundheit des Käufers,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ferner Ansprüche, die darauf
beruhen,
dass wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
3. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen
Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie neu zu laufen.
X. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende
Version dieser AGB.
Frühere Vereinbarungen, mündliche Abmachungen, Verhandlungen oder
Darstellungen werden durch diesen Vertrag ersetzt. Bestimmungen, die im
Zusammenhang mit dem Verkauf stehen und nicht ausdrücklich in diesem
Vertrag erwähnt werden, sind nicht bindend.
Die Verkäuferin kann den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen
abtreten.
Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform und
müssen von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sein.
Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht ohne Berücksichtigung des
Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980
findet keine Anwendung. Ist der Kunde / die Kundin Konsument/in, findet
diese Bestimmung keine Anwendung.
Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
entstehen, unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit des
zuständigen Gerichts am Sitz der Verkäuferin. Ist der Kunde /die Kundin
Konsument/in, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
XI. BEDIENUNGSANLEITUNG
Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung von
Fahrzeugen zur Kenntnis zu nehmen. Bei Unklarheiten ist der
Kundendienst der Verkäuferin zu kontaktieren.
XII. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieses Vertrages.
März 2021