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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte (Verträge), die zwischen JMA MESSERSCHMITT-Werke S.L.U., C/Romeral Alto 53, 29780 Nerja (Málaga) SPANIEN („Verkäuferin“) und Ihnen („Kunde / Kundin“) über die Website/s der Verkäuferin bzw. dessen Onlineshop abgeschlossen werden. Diese AGB und allfällige weitere Bestimmungen, die dem Kunden /der Kundin vorgelegt werden (insbesondere Datenschutzerklärung, Garantiebestimmungen, regionenspezifische Regeln) sind Bestandteil des Vertrages.


II. ANGEBOT UND LIEFERUNG

1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die termingerechte Auslieferung setzt einen ungestörten Fertigungsablauf und rechtzeitigen Vormaterialeingang voraus. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch von uns nicht

zu vertretende Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Lieferanten – behindert, z. B. Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Rohstoffmangel, etc., so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störungen ab dem vereinbarten Lieferdatum.

2. Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Wandlung dessen seitens des Kunden / der Kundin ist nicht möglich, da die Fahrzeuge individuell und speziell für den Kunden / der Kundin angefertigt werden.

3. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.

4. Wird die Vertragserfüllung für uns ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir insofern von unserer Lieferpflicht frei.

5. Von der Behinderung nach Abs. 2 und der Unmöglichkeit nach Abs. 3 werden wir den Käufer umgehend verständigen.



III. Kaufpreis und Bezahlung

Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet zur Bezahlung des auf der Webseite der Verkäuferin bzw. deren Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung ersichtlichen Kaufpreises, Lieferkosten, sowie weiterer Steuern oder Gebühren. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Bei einem Versand aus Spanien in das nicht europäische Ausland können dem Kunden / der Kundin zusätzliche Abgaben entstehen. Zahlungen sind mit den im Onlineshop angebotenen Zahlungsmethoden zu leisten. Dem Kunden / der Kundin können Gebühren im Onlineshop für die verwendeten Zahlungsmittel auferlegt werden. Ist der Kunde / die Kundin mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % und ggf. Schadenersatz zu bezahlen. Die Verkäuferin kann nach einer erfolglosen ersten Mahnung des Kunden / der Kundin zudem entweder auf Kosten des Kunden / der Kundin den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse) oder weiterhin die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Die Verkäuferin kann angemessene Mahngebühren in Rechnung stellen. Die Verkäuferin kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen oder Forderungen zu Inkassozwecken abtreten.

IV. PREISANPASSUNG

Aufgrund derzeitiger Materialpreisschwankungen am Weltmarkt behalten wir uns Preisanpassungen im nachhinein vor. Für Importware, z.B. elektronische Bauelemente wie z.B. Energiespeicher usw. basieren die Preise auf dem Dollarkurs zum Angebotsdatum. Wir behalten uns vor, bei Dollarkurs-Änderungen die Preise dem am Liefertag geltenden Dollarkurs entsprechend anzupassen und zu berechnen.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

VI. GEFAHRÜBERGANG

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Unternehmen über.

2. Entsprechendes gilt für etwaige Rücksendungen durch den Käufer.

3. Die Transportversicherung wird in Höhe von 1‰ des Warenwertes erhoben. Die Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

VII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Hat die Verkäuferin vertragswidrige Ware (ausser Fahrzeuge) geliefert, so kann der Kunde / die Kundin von der Verkäuferin zunächst nur verlangen, dass sie die Vertragswidrigkeit nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung kostenlos behebt. Bei Fahrzeugen erhält der Kunde / die Kundin eine begrenzte Garantie gemäss den gesonderten Garantiebestimmungen. Wenn der Kunde / die Kundin Konsument ist, gehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte möglicherweise über diese Garantiebestimmungen hinaus. Garantie- und Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe der Lieferung an das Transportunternehmen. Bei Fahrzeugen kann der Kunde / die Kundin bis zum Ablauf der ordentlichen Garantie unter Umständen eine Garantieverlängerung abschliessen. Diese Verlängerung wird durch die Verkäuferin von einer Drittanbieterin vermittelt. Es gelten deren Bedingungen.

1. Die Fahrzeuge werden nach den jeweils geltenden Qualitätsrichtlinien produziert und geliefert.

2. Unsere Fahrzeuge sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung der Anzeige.

4. Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Änderungen an dem gelieferten Fahrzeug vorgenommen hat, es sei denn, der Käufer weist im Zusammenhang mit der Anzeige des Mangels nach, dass die Änderungen für den Mangel nicht ursächlich waren. Ansprüche wegen Mängeln sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Fahrzeuges oder eines Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.

5. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder durch Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache). In diesem Falle tragen wir die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen. Hinsichtlich der Kostentragung gilt Abs. 5.

7. Der Käufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns berechtigt, die Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen.

8. Die Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn keine entsprechende schriftliche Mängelanzeige vorliegt. Eine dennoch durchgeführte Nachbesserung erfolgt ohne Gewähr.

9. Ist die durchgeführte Nachbesserung mangelhaft, hat der Käufer diese schriftlich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der nachgebesserten Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von einem Jahr schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung der Anzeige.

10. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie neu zu laufen.

VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

1. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht, insbesondere unsere Pflicht zur Lieferung des Fahrzeuges einschließlich der Übergabe des Fahrzeuges und der Verschaffung von Eigentum und Besitz daran.

2. Die Schadensersatzansprüche des Käufers beschränken sich auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Käufers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten außerdem nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

IX. VERJÄHRUNG

1. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr

a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung des Fahrzeuges, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sach- oder Rechtsmängeln ein Jahr;
c) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.


2. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz in den nachfolgenden Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen: Ansprüche aus Produkthaftung; Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Käufers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ferner Ansprüche, die darauf beruhen, dass wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

3. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie neu zu laufen.

X. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Frühere Vereinbarungen, mündliche Abmachungen, Verhandlungen oder Darstellungen werden durch diesen Vertrag ersetzt. Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen und nicht ausdrücklich in diesem Vertrag erwähnt werden, sind nicht bindend. Die Verkäuferin kann den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abtreten. Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sein. Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht ohne Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung. Ist der Kunde / die Kundin Konsument/in, findet diese Bestimmung keine Anwendung. Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts am Sitz der Verkäuferin. Ist der Kunde /die Kundin Konsument/in, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

XI. BEDIENUNGSANLEITUNG

Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung von Fahrzeugen zur Kenntnis zu nehmen. Bei Unklarheiten ist der Kundendienst der Verkäuferin zu kontaktieren.

XII. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieses Vertrages.



März 2021